Je nach Grund, ob öffentlich oder privat, und je nach Gegebenheiten braucht es für eine geplante Veranstaltung eine Bewilligung seitens Stadt Arbon. Auskunft über den Grund, ob dieser öffentlich oder privat ist, liefert Ihnen das Kartenportal Thurgau ThurGIS.
Für jegliche Art von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund wird eine Veranstaltungsbewilligung seitens Stadt benötigt. Eine Übersicht über die vielfach genutzten öffentlichen Flächen in Arbon finden Sie auf dem Plan Veranstaltungsorte Arbon [pdf, 1.2 MB].
Dazu hat der Veranstalter ein Gesuch mit Eventkonzept und je nach Grösse des Anlasses ein Sicherheits- und Sanitätskonzept einzureichen. Das Eventkonzept sollte mindestens umfassen:
- Art des Events
- Name des Events
- Rahmen/Programm des Events
- Veranstaltungsort
- Veranstaltungsdatum mit Zeiten
- Auf-/Abbau-Daten mit Zeiten
- Erwartete Anzahl Besucher
- Situationsplan mit geplanter Infrastruktur
- Verantwortliche Person für Organisation und für Event vor Ort
Die Fristen für die Einreichung der Gesuche variieren je nach Grösse der Veranstaltung:
Grösse der Veranstaltung | Definition | Frist |
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Nutzung im kleinen Rahmen |
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bis 14 Tage vor der Veranstaltung |
Nutzung im mittleren Rahmen |
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mindestens 3 Monate im Voraus |
Grossanlässe |
Bis jeweils 31. Oktober des Vorjahres zur Reservation des Ortes und des Termins anzumelden. Die Bestätigung der Reservation durch den Stadtrat erfolgt bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres. |
Einzureichen sind die vollständigen Gesuche per Mail innerhalb der oben genannten Fristen an die Abteilung Freizeit/Sport/Liegenschaften, Fachperson Freizeit/Tourismus.
Bei Veranstaltungen auf privatem Grund ist das Einverständnis des Grundeigentümers abzuholen. Die Bestätigung des Grundeigentümers ist zusammen mit den Eckdaten der Veranstaltung bei der Stadt einzureichen. Ferner ist das Merkblatt zum SOR für private Veranstaltungen [pdf, 26 KB] zu beachten.
Je nach Grösse der Veranstaltung wird zusätzlich eine Veranstaltungsbewilligung seitens Stadt benötigt. Dies wird beim Einreichen der oben beschriebenen Unterlagen von der Stadt beurteilt, ob es zusätzlich eine Veranstaltungsbewilligung benötigt. Dieser Vorgang ist im Abschnitt "Öffentlicher Grund" beschrieben.