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Parlamentarische Vorstösse

Die parlamentarischen Vorstösse sind die eigentlichen «Werkzeuge» der Mitglieder des Parlaments. Mit ihnen können Rechtsänderungen angestossen, Fragen an den Stadtrat gestellt, Auskünfte und Berichte einverlangt, Kritik an Stadtrat und Verwaltung geübt oder Themen auf die Agenda gesetzt werden.

In Arbon kennt man folgende Arten von parlamentarischen Vorstössen

Motion

Durch eine erheblich erklärte Motion wird der Stadrat beauftragt, eine Botschaft vorzulegen für eine Änderung der Gemeindeordnung, für eine Reglementsrevision oder für andere Geschäfte, welche nicht in die abschliessende Zuständigkeit des Stadtrates fallen. 

Postulat

Durch ein überwiesenes Postulat wird der Stadtrat beauftragt, eine bestimmte Frage, welche in den Aufgabenkreis der Stadt fällt, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Mit der Diskussion zum Bericht im Plenum gilt das Postulat als erledigt.

Interpellation

Mit einer Interpellation kann Auskunft über eine beliebige Angelegenheit, welche in den Aufgabenkreis der Stadt fällt, verlangt werden. Die schriftliche Stellungnahme der Interpellation wird auf die Traktandenliste gesetzt. Eine allgemeine Diskussion findet nur statt, wenn sie vom Rat beschlossen wird.

Einfache Anfrage

Es kann eine schriftliche Anfrage über Angelegenheiten, welche in den Aufgabenkreis der Stadt gehören, an den Stadtrat gerichtet werden. Die Anfrage wird vom Stadtrat schriftlich beantwortet. Eine Behandlung im Plenum findet nicht statt.

Die eingereichten parlamentarischen Vorstösse sind in der Geschäftsdatenbank abrufbar.

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