Benutzung von öffentlichem Grund / Baustelleninstallation
Die längerfristige Benutzung von öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.
Bewilligungspflichtig sind
- Benützung von öffentlichen Grund zu Wirtschaftszwecken (Gastronomiebetriebe, Verkaufsgeschäfte)
- Strassensperrungen für Veranstaltungen
- Strassensperrungen aufgrund Bautätigkeiten
- Benutzung von öffentlichen Parkflächen
Gesuch Benutzung öffentlicher Grund