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Feuerungskontrolle

Für die verschiedenen Feuerungen sind die Qualität der Anlagen und des Brennstoffes sowie die fachmännische Bedienung wichtig. Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit auch zur Erhaltung unserer Gesundheit. Die Luftreinhalteverordnung (LRV)  verlangt die regelmässige Kontrolle der Öl- und Gasheizungen sowie der Holzfeuerungen. Die Feuerungskontrolle entspricht nicht der Reinigung der Anlage, sondern dient der Abgaskontrolle.

Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl- und Gasfeuerungen bis 1000 kW sowie von Holzfeuerungen bis 70 kW wird durch den Kaminfegermeister durchgeführt. Er überwacht den Vollzug der Feuerungskontrolle administrativ und führt die ihr übertragenden Messungen und Kontrollen durch.

Er führt die Abnahme der Anlage durch. Für die periodischen Messungen hat der Anlagebesitzer die Wahlmöglichkeit, seine Anlage durch die Fachstelle Feuerungskontrolle oder durch eine anerkannte Fachperson der Mess- und Heizungsbranche überprüfen zu lassen, welche die Messresultate der Fachstelle Feuerungskontrolle der Stadt übermittelt. Die Fachstelle Feuerungskontrolle verschickt Aufforderungen zur Kontrolle der Anlage, überprüft die eingehenden Messberichte und veranlasst bei Bedarf eine Sanierungsverfügung durch die Stadt.

Gesetzliche Grundlagen

Fachstelle Feuerungskontrolle

Daniel Gerster
Kaminfegermeister
Schochenhausstrasse 10a
9315 Neukirch-Egnach
Telefon 071 477 17 37
info@danielgerster.ch

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