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Flurangelegenheiten / Flurkommission

Für die Flurangelegenheiten ist die Abteilung Einwohner/Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienst zuständig. Bevor Sie sich an uns wenden, bitten wir Sie höflich, mit Ihrem Nachbarn das Gespräch zu suchen und ihm Ihr Anliegen eindeutig kund zu tun. Sie helfen damit, unnötige Kosten zu verursachen.

Sollten Sie keine Einigung erzielen können, bitten wir Sie um schriftliche Eingabe Ihres Anliegens. Ihre Eingabe hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Flurkommission wird dann einberufen, versucht zu vermitteln und muss allenfalls einen Entscheid durch den Stadtrat verfügen lassen. 

Bitte lesen Sie die Information unter folgendem Namen:

Gesetz über Flur und Garten:
www.rechtsbuch.tg.ch (Fundstelle: RB Nr. 913.1)
 

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