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Wildhüterdienst / Jagdaufsicht

Gemäss dem Kantonalen Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (RB TG 922.1; § 25 Abs. 2) sorgt die Gemeinde in ihrem Jagdbanngebiet für die Wildhut. Für die Politische Gemeinde Arbon sind folgende Beauftragte für den Wildhüterdienst und die Jagdaufsicht verantwortlich:

Hauptverantwortung 
Roman Brüschweiler 
Alte Poststrasse 36 A 
9320 Frasnacht  Mobile: +41 79 416 55 51
Telefon: +41 71 440 07 80
rbrueschweiler@stutzag.ch

Stellvertretung 
Michael Hermann 
Carl-Spitteler-Str. 5 
8590 Romanshorn
Mobile: +41 79 544 99 04
elch@bluewin.ch

Ausschliesslich die beauftragten Wildhüter sind berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages eine Schusswaffe zu verwenden. Sie verfügen über die nötige Bewilligung des Departements für Justiz und Sicherheit für den Besitz und die Verwendung eines Schalldämpfers für Schusswaffen

Die beauftragten Wildhüter arbeiten im Auftrag der Stadt Arbon. Die Dienste können von der Bevölkerung verlangt werden und sind in der Regel unentgeltlich. Die Wildhüter beurteilen den Gesundheitszustand einzelner Tiere und schiessen krankes, angeschossenes oder verletztes Wild. Damit helfen sie, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit informieren sie die Bevölkerung über ihre Tätigkeit und klären über den richtigen Umgang mit Wildtieren auf. In der Stadt Arbon wird insbesondere empfohlen, Tauben nicht zu füttern, um eine ungewünschte Populationsentwicklung zu verhindern. Für präventive Abwehrmassnahmen wie Verblendungen, Schutzgitter und Nagelleisten usw. stehen die Wildhüter der Bevölkerung gerne zur Verfügung.

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