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Beglaubigung einer Unterschrift

Die Echtheit einer gezeichneten oder anerkannten Unterschrift kann im Kanton Thurgau in Gegenwart einer Notarin bzw. eines Notars oder von einer ermächtigten Person einer Gemeindeverwaltung bestätigt werden. 

Für eine Beglaubigung einer Unterschrift bei den Einwohnerdiensten Arbon ist die persönliche Vorsprache sowie das Vorzeigen eines gültigen Identitätsnachweises (ID, Reisepass, Ausländerausweis, Führerausweis) nötig. Für eine Beglaubigung der Unterschrift werden Gebühren erhoben.

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