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Besuchsaufenthalt

Sie haben die Absicht, eine Verwandte oder gut bekannte Person aus einem visumspflichtigen Staat in die Schweiz einzuladen. Dafür wendet sich diejenige Person, welche zu Besuch kommen möchte an die schweizerische Botschaft oder das schweizerische Konsulat im Wohnland. Dort werden die nötigen Formulare zur Verfügung gestellt. Sollte Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber die „Verpflichtungserklärung“ zugestellt werden, kommen Sie damit bitte an unserem Schalter vorbei. 

Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel der Gastgeberin bzw. des Gastgebers für den Aufenthalt von visumspflichtigen Drittstaatsangehörigen dient. Für die Bonitätsprüfung der Gastgeberin bzw. des Gastgebers mit Wohnsitz in Arbon wird bei den Einwohnerdiensten Arbon folgendes benötigt:

  • Aktueller Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 30 Tage); bei verheirateten Personen von beiden Ehegatten.
  • Ergänzungsblatt der Einwohnerdienste mit den aktuellen Steuerdaten
  • Die Kosten sind direkt am Schalter zu bezahlen.
  • Wenn erforderlich, können die Einwohnerdienste am Schalter noch weitere Dokumente für die Prüfung der finanziellen Lage verlangen.

Alle Zeilen auf der Verpflichtungserklärung müssen vollständig ausgefüllt sein, nötigenfalls durch die Gastgeberin bzw. den Gastgeber leserlich ergänzt und bei verheirateten Personen durch beide Ehegatten unterschrieben werden.

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