Sie haben die Absicht, eine Verwandte oder gut bekannte Person aus einem visumspflichtigen Staat in die Schweiz einzuladen. Dafür wendet sich diejenige Person, welche zu Besuch kommen möchte an die schweizerische Botschaft oder das schweizerische Konsulat im Wohnland. Dort werden die nötigen Formulare zur Verfügung gestellt. Sollte Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber die „Verpflichtungserklärung“ zugestellt werden, kommen Sie damit bitte an unserem Schalter vorbei.
Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel der Gastgeberin bzw. des Gastgebers für den Aufenthalt von visumspflichtigen Drittstaatsangehörigen dient. Für die Bonitätsprüfung der Gastgeberin bzw. des Gastgebers mit Wohnsitz in Arbon wird bei den Einwohnerdiensten Arbon folgendes benötigt:
Alle Zeilen auf der Verpflichtungserklärung müssen vollständig ausgefüllt sein, nötigenfalls durch die Gastgeberin bzw. den Gastgeber leserlich ergänzt und bei verheirateten Personen durch beide Ehegatten unterschrieben werden.