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Geburt

Werden Sie bald Mutter oder Vater und haben Sie Fragen zum Thema Anmeldung Ihres neu geborenen Kindes? Wird ein Kind zu Hause oder ambulant geboren (Arbon), muss dies innert drei Tagen beim Zivilstandsamt Thurgau Ost gemeldet werden. Bei einer Spitalgeburt erfolgt die Meldung durch die Spitalverwaltung. In allen Fällen wird die Gemeinde direkt vom Zivilstandsamt über die erfolgte Geburt informiert. Bei der Aufnahme ins Einwohnerregister tragen wir für das Kind die Konfession der Eltern ein. Bei Unklarheiten wird die Konfession zuerst bei Ihnen abgeklärt. Falls noch nicht bekannt, wird auch die Sorgerechtsregelung des Kindes abgeklärt. Falls Sie für Ihre persönlichen Bedürfnisse einen Geburtsschein benötigen, können Sie diesen direkt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellen.

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