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Hundehaltung

Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden. Melden Sie Ihre Hundehaltung, einen Halterwechsel oder Todesfall Ihres Hundes innert 10 Tagen der nationalen Hundedatenbank und innert 14 Tagen der zuständigen Stelle der Stadt Arbon.  Mutieren Sie zusätzlich einen Halterwechsel oder Todesfall wenn möglich selber in der nationalen Hundedatenbank.

Wichtige Hinweise

  • Die Hundesteuer beträgt in Arbon für den ersten Hund 100 Franken pro Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 150 Franken pro Jahr.
  • Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.
  • Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass wer einen Hund mit einem Erwachsenen-gewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Zwecks Sozialisierung empfehlen wir, auch mit kleinen Hunden ein entsprechendes Training zu absolvieren.
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