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Strassenreklamen

Das temporäre Aufstellen bzw. Anbringen von Reklamen und Plakaten für kommunale, kantonale und eidgenössische Wahlen und Abstimmungen sowie Anlässe in der Stadt Arbon werden in einem Merkblatt geregelt.  Dieses gibt detailliert Auskunft zu den ab 2022 erlaubten Reklamestandorten. Diese können neu auch einem Übersichtsplan entnommen werden. Im Plan sind sowohl die fixen Standorte von Plakatständern ersichtlich als auch diejenigen Stellen, wo Banden oder Hänger angebracht werden dürfen – beispielsweise an Brückengeländern oder Maschendrahtzäunen. Reklamen an Kandelabern sind nicht möglich. Unrechtmässig platzierte Reklamen und Plakate werden durch den städtischen Werkhof entfernt.

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