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Führung Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen (KES-Massnahmen)

Die Berufsbeistandschaft Arbon begleitet und vertritt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) minderjährige und volljährige Personen, welche bei der Wahrnehmung ihrer Rechte oder lebenspraktischen Aufgaben beeinträchtigt sind. Die Verbeiständung einer Person setzt eine Abklärung und Beschlussfassung der KESB voraus.

Für Gefährdungsmeldungen und Fragen in Bezug auf Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen steht die KESB gerne zur Verfügung.

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