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Asyl- und Flüchtlingsbetreuung

Das Sozialamt Arbon ist für die Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung von asylsuchenden und geflüchteten Menschen auf Gemeindeebene betraut. Nach der Einreichung eines Asylantrages werden geflüchtete Personen zuerst in einem Bundesasylzentrum untergebracht und der Asylantrag bearbeitet. Anschliessend erfolgt die Verteilung auf die Kantone, wo die Geflüchteten zuerst in einem kantonalen Durchgangsheim untergebracht sind. Personen, die als Flüchtlinge anerkannt werden, wählen anschliessend ihren Wohnort im Kanton selbständig. Personen, welche sich noch in einem laufenden Asylverfahren befinden oder nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, werden nach einem Verteilschlüssel den Gemeinden zugeteilt.

Auf der Gemeinde werden Personen mit Fluchthintergrund finanziell unterstützt, bei der Bewältigung der alltäglichen Aufgaben begleitet und bei einer grösstmöglichen, selbstbestimmten und wirtschaftlich unabhängigen Lebensführung unterstützt. Für die berufliche Integration ist in den ersten fünf Jahren die kantonale Fachstelle Integration zuständig.

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