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Amtliche Wohnungsabnahmen

Mieter und Vermieter können eine neutrale Amtsperson für Wohnungsabnahmen beiziehen. Meist geht es um Wohnungsübergaben oder die Feststellung zum Zustand einer Wohnung (z.B. bei Mängeln, unhygienischem Zustand usw.). Das Abnahme- bzw. Übergabeprotokoll ist in jedem Fall durch den Vermieter oder die zuständige Verwaltung zu erstellen. Die neutrale Amtsperson stellt sicher, dass die Protokollierung vollständig und wahrheitsgetreu erfolgt und entscheidet nicht, wer für welche Schäden einzustehen hat. Terminvereinbarungen sind mindestens 1 – 2 Wochen im Voraus zu tätigen.

Die Kosten richten sich nach den folgenden Ansätzen und sind durch die aufbietende Partei bar vor Ort zu begleichen.

Wohnungen
  • Grundgebühr inkl. Hin- und Rückfahrt Fr. 80.00
  • 1-Zimmer-Wohnung plus Grundgebühr Fr. 60.00
  • 2-Zimmer-Wohnung plus Grundgebühr Fr. 80.00
  • 3-Zimmer-Wohnung plus Grundgebühr Fr. 100.00
  • 4-Zimmer-Wohnung plus Grundgebühr Fr. 120.00
  • zusätzlich für jeden weiteren Raum oder Nebenraum Fr. 30.00

 Allenfalls weitere Dienstleistungen werden je nach zeitlichem Aufwand zusätzlich verrechnet.

Einfamilienhäuser
  • Grundgebühr inkl. Hin- und Rückfahrt Fr. 80.00
  • mit 5 Zimmern plus Grundgebühr Fr. 180.00
  • mit 6 Zimmern plus Grundgebühr Fr. 200.00
  • mit 7 Zimmern plus Grundgebühr Fr. 220.00
  •  zusätzlich für jeden weiteren Raum oder Nebenraum Fr. 20.00

 Allenfalls weitere Dienstleistungen werden je nach zeitlichem Aufwand zusätzlich verrechnet.

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