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Baulicher Zivilschutz

Schutzbauten (Schutzräume) werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutz-raum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen.

Die Politischen Gemeinde ist zuständig für die Schutzplatzzuweisung. Gemäss Weisung des Bundes sind die Ergebnisse dieser Zuweisungsplanung spätestens nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt umfassend bekannt zu geben. Sämtliche Gemeinden haben Zugriff auf die Schutzraumdatenbank des Kantons. Somit ist jede Gemeinde in der Lage, nach dem Entscheid des Bundes die Zuweisungsplanung bekannt zu geben.

Wer im Haus keinen eigenen Schutzraum hat, erhält einen Schutzplatz möglichst in der Nähe seines Wohnorts zugewiesen. Eine Publikation der Schutzplatzzuweisung erfolgt erst nach einem entsprechenden Entscheid des Bundes und wird dann auf geeignete Weise bekanntgegeben.

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