Wer über eine kantonale Fischerkarte (Voraussetzung ist eine Fachkundeprüfung)verfügt, kann eine Jahreskarte oder eine Monatskarte beziehen. Diese Karte berechtigt zum Fischen im Weiher. Das Fischen in den Arboner Bächen (Aach, Fallentürlibach, Hegibach, Esserswilerbach, Feilerbach, Imbersbach, Roggwilerbach, Salbach) ist nicht gestattet.
Fischereiartikel Schawalder & Zellweger
Hauptstrasse 1
9320 Arbon
Telefon 071 446 17 31
Das Fischen vom Seeufer aus zum See ist bewilligungsfrei. Im Kanton Thurgau ist das Fischen ohne Patent (Freiangelei) am Bodensee-Obersee und Untersee sowie an einigen anderen Gewässern vom Ufer aus erlaubt (ausgenommen sind die mit den Fischereiverboten belegten Gebiete im Hafen, Stege, Naturschutzgebiet am Philoso-phenweg, Kastanienbaumallee).
Für das Fischen auf dem See ist ein Bootspatent nötig.
Genauere Informationen rund um das Fischen im Kanton Thurgau