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Fischen

Fischen am Weiher

Wer über eine kantonale Fischerkarte (Voraussetzung ist eine Fachkundeprüfung)verfügt, kann eine Jahreskarte oder eine Monatskarte beziehen. Diese Karte berechtigt zum Fischen im Weiher. Das Fischen in den Arboner Bächen (Aach, Fallentürlibach, Hegibach, Esserswilerbach, Feilerbach, Imbersbach, Roggwilerbach, Salbach) ist nicht gestattet.

kantonale Fischerkarte

Bezug einer Fischerkarte

Fischereiartikel Schawalder & Zellweger 
Hauptstrasse 1 
9320 Arbon
Telefon 071 446 17 31

Fischen vom Seeufer aus 

Das Fischen vom Seeufer aus zum See ist bewilligungsfrei. Im Kanton Thurgau ist das Fischen ohne Patent (Freiangelei) am Bodensee-Obersee und Untersee sowie an einigen anderen Gewässern vom Ufer aus erlaubt (ausgenommen sind die mit den Fischereiverboten belegten Gebiete im Hafen, Stege, Naturschutzgebiet am Philoso-phenweg, Kastanienbaumallee).

Freiangelei bedeutet

  • Fischen vom Ufer aus 
  • mit einer Rute 
  • mit feststehendem Zapfen (kein Laufzapfen) 
  • einfacher Haken ohne Widerhaken 
  • natürlicher Köder (die Verwendung von lebenden Köderfischen ist untersagt) 
  • keine Hälterung von gefangenen Fischen erlaubt 
  • gefangene Fische müssen unverzüglich getötet werden 
  • keine Prüfung und kein Patent nötig 
  • Schonzeiten, Fangmindestmasse und weitere Vorschriften beachten

Für das Fischen auf dem See ist ein Bootspatent nötig. 

Genauere Informationen rund um das Fischen im Kanton Thurgau

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