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Identitätskarte

Für einen Antrag zur Ausstellung einer neuen Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen am Schalter zwingend nötig. Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Alte Identitätskarte
  • Passfoto, kann uns auch digital zugestellt werden (siehe Krieterien an ein Passfoto)
  • Bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle
  • Einwilligungserklärung sorgeberechtigte Personen

Ab dem 7. Altersjahr bis zur Volljährigkeit müssen die Kinder persönlich mit einem Elternteil am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen.

Kriterien an ein Passfoto
  • Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als 1 Jahr)
  • Das Foto muss den Vorschriften entsprechen Fotomustertafel 
Gebühren und Gültigkeitsdauer
  • Erwachsene: 70 Franken (inkl. Porto), 10 Jahre
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 35 Franken (inkl. Porto), 5 Jahre

Die Gebühr muss bei der Beantragung zum Voraus bezahlt werden.

 

Der biometrische Schweizer Pass

­­­­­­­­­­Die Antragstellung (auch für das Kombiangebot Pass und Identitätskarte) erfolgt über die Kantonale Ausweisstelle (Passbüro)

Provisorischer Pass:

Der provisorische Pass (Notpass) ist über die Kantonale Ausweisstelle oder auf dem Flughafen erhältlich.

 

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