Für einen Antrag zur Ausstellung einer neuen Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen am Schalter zwingend nötig. Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Ab dem 7. Altersjahr bis zur Volljährigkeit müssen die Kinder persönlich mit einem Elternteil am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen.
Die Gebühr muss bei der Beantragung zum Voraus bezahlt werden.
Die Antragstellung (auch für das Kombiangebot Pass und Identitätskarte) erfolgt über die Kantonale Ausweisstelle (Passbüro)
Der provisorische Pass (Notpass) ist über die Kantonale Ausweisstelle oder auf dem Flughafen erhältlich.