Wird ein Lernfahrgesuch erstmals eingereicht, muss die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller persönlich bei den Einwohnerdiensten oder beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis (CH-Bürger/innen: Identitätskarte/Pass, Ausländer/innen zusätzlich Originalausländerausweis), ein Passfoto sowie den Nothelferausweis vorlegen.
Das Lernfahrgesuch finden Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons.