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Mieterwechsel / Drittmeldepflicht

Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber den Einwohnerdiensten verpflichtet, die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innerhalb von 14 Tagen zu melden sowie auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt. Die Meldungen umfassen Name, Vorname, Adresse und das effektive Ein- und Auszugsdatum. Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber den Einwohnerdiensten die gleiche Melde- und Auskunftspflicht wie Vermieterinnen und Vermieter. 

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Meldung Mieterwechsel

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