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Umzug (An-/Abmeldung, Adresswechsel

Melden Sie uns einen Zuzug nach Arbon, einen Umzug innerhalb Arbon oder einen Wegzug von Arbon innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Online-Service eUmzug

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. 

Umzug

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen, 
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
  • Sie den Wegzug bei Ihrer Vorgemeinde bereits am Schalter gemeldet haben.
Nebenwohnsitz

Sämtliche Adresswechsel eines Nebenwohnsitzes (Zuzug, Umzug, Wegzug) müssen persönlich am Schalter gemeldet werden. Ein Nebenwohnsitz in Arbon können Sie beantragen, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Arbon zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten. Der Entscheid, ob Sie in Arbon einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt den Einwohnerdiensten und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

 

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