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Alimentenhilfe

Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung von Eheleuten, bzw. Konkubinatspaaren werden von der zuständigen Behörde auf Anfrage die gegenseitigen Unterstützungsverpflichtungen definiert. Insbesondere wird die Höhe des geschuldeten Kindsunterhaltes festgelegt. Kommt eine unterhaltspflichtige Person ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, unterstützt die Alimentenfachstelle bei der Einforderung der Unterhaltsbeiträge und/oder leistet in Form der Alimentenbevorschussung finanzielle Unterstützung.

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