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Mietrechtsfragen / Schlichtungsbehörde

Bei Mietrechtsfragen geben Interessenorganisationen, aber auch staatliche Stellen Auskunft. Letztere sind auch zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten. In allen Kantonen gibt es kantonale, regionale oder kommunale Schlichtungsbehörden für Miet- und Pachtverhältnisse. Diese sind dazu verpflichtet, Mieter und Mieterinnen wie auch Vermieter und Vermieterinnen in allen Mietfragen zu beraten. Bei Streitigkeiten dieser Parteien bezüglich eines Mietvertrags versuchen die Schlichtungsbehörden eine gütliche Einigung zu erzielen. In einigen Fällen (namentlich: Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses, Verwendung von hinterlegten Mietzinsen und Forderungen bis zu Fr. 2'000.--) können sie Entscheide fällen.

Adressliste aller Schlichtungsstellen des Bundesamtes für Wohnungswesen 

Zuständigkeit

​​​Bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis unbeweglicher Sachen ist die Schlichtungsbehörde am Ort der gelegenen Sache zuständig, d.h. dort wo sich die Wohnung, der Geschäftsraum oder die Pacht befindet. Der Wohnsitz der Parteien ist unerheblich. Die Schlichtungsbehörde Arbon ist für das Gebiet der Politischen Gemeinde Arbon (Arbon, Stachen, Frasnacht) zuständig.

Einleitung eines Verfahrens

​​​Das Verfahren wird in der Regel durch das Einreichen eines schriftlichen Schlichtungsgesuchs eingeleitet. Bei gewissen mietrechtlichen Streitigkeiten ist zu beachten, dass die Einleitung eines Verfahrens von der Wahrung einer Frist abhängt (z.B. Kündigungsanfechtung). Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist grundsätzlich kostenlos. Dem Schlichtungsbegehren sind alle für die Beurteilung des Streitfalles notwendigen Unterlagen (Mietvertrag etc.) beizulegen.

Personen, welche andere Personen vertreten dürfen (Art. 204 ZPO), weisen sich bitte mit einer schriftlichen Vollmacht aus. Die Vollmacht beinhaltet die Ermächtigung zur Anerkennung oder zum Rückzug des Begehrens bzw. zum Abschluss eines Vergleichs.

Formulare Mietwesen

Unter folgendem kantonalen Link können Formulare für das Mietwesen heruntergeladen werden:

 

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