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Aus der Stadtratssitzung vom 8. Januar 2024

Im Anhang I zu den Richtlinien für Reklamen der Stadt Arbon ist das temporäre Aufstellen bzw. Anbringen von Strassenreklamen für kommunale, kantonale und eidgenössische Wahlen und Abstimmungen sowie Anlässe in der Stadt Arbon geregelt. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Interpartei wurde der Anhang Ende 2023 angepasst: Zusätzliche Reklamestandorte wurden definiert und die Maximalmasse für Bandenwerbung an Brückengeländern optimiert. An seiner Sitzung vom 8. Januar 2024 hat der Arboner Stadtrat den überarbeiteten Anhang I der Richtlinien für Reklamen genehmigt und per 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt.

Des Weiteren hat der Stadtrat für die Instandstellung der Fassade der geschützten Liegenschaft Hauptstrasse 27, Arbon, gestützt auf das Beitragsreglement Natur- und Kulturobjekte, einen kommunalen Baubeitrag in Höhe von rund 3'000 Franken zugunsten Omer Havutcu, Arbon, gutgeheissen. Die beitragsberechtigten Baukosten belaufen sich auf knapp 48’600 Franken.

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