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Schlossturm Arbon: vorgeschlagene Sanierungsweise ist angemessen

Am 9. Juni 2024 entscheidet die Arboner Stimmbevölkerung an der Urne über die Sanierung des Schlossturms in der Altstadt zum Betrag von 2,14 Mio. Franken. Diese Sanierungsvariante wird sowohl vom Arboner Stadtrat und dem Stadtparlament als auch von der kantonalen Denkmalpflege als angemessen erachtet. Sie war im Vorfeld sorgfältig mit anderen Sanierungsvarianten verglichen worden.

Bei einer günstigeren Variante im Umfang von rund 0,8 Mio. Franken wäre vorgesehen gewesen, das lose Gestein am Turm lediglich abzuschlagen, um dem Sicherheitsproblem um das Bauwerk zu begegnen. Dabei hätte man in Kauf genommen, das Erscheinungsbild des Turms längerfristig wesentlich zu verändern. Nach aussen gewölbte Steine würden diese Wölbung verlieren und nach Abschluss der Arbeiten allenfalls sogar eine Wölbung gegen innen aufweisen. Dazu hatte sich die Denkmalpflege kritisch geäussert. Eine denkmalpflegerisch ungenügende Variante würde sie nicht zur Umsetzung empfehlen. Damit wäre das Projekt schlussendlich nicht bewilligungsfähig.

Die teuerste Variante zum Betrag von 2,7 Mio. Franken hätte zusätzlich eine Isolierung des Dachstocks vorgesehen. Aufgrund der schlechten Zugänglichkeit (z. B. in Bezug auf Fluchtwege oder behindertengerechten Zugang) lässt sich der Dachstock jedoch kaum sinnvoll nutzen, weshalb eine Isolierung keinen nennenswerten Mehrwert bieten würde. 

Sorgfältiges Abwägen führte im Stadtrat deshalb zum Entschluss, die Sanierungsvariante für 2,14 Mio. Franken zu favorisieren, über die nun abgestimmt wird. Sie wird den denkmalpflegerischen Ansprüchen gerecht, weshalb die Denkmalpflege des Kantons Thurgau bereits schriftlich zugesichert hat, 20 Prozent der beitragsberechtigten Kosten – das sind rund 406'000 Franken – zu übernehmen. Damit kann der Schlossturm fachlich korrekt saniert und in seinem Erscheinungsbild erhalten werden. Deshalb empfehlen Stadtrat und Stadtparlament der Stimmbevölkerung diese Variante zur Annahme.

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