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Wählende sollen Unterlagen für Nationalratswahlen überprüfen

Ende September 2023 erhielt die Staatskanzlei Thurgau erste Meldungen von Stimmberechtigten, dass sie unvollständige Wahlunterlagen für die Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 erhalten hatten. Mittlerweile sind in vier Gemeinden Fälle von unvollständigen Wahlzettelbroschüren gemeldet worden. Die fehlerhaften Broschüren weisen einen Teil der Stimmzettel doppelt auf, andere hingegen fehlen. Der Fehler ergab sich in der Druckerei beim Zusammenstellen der Druckbögen.

In Arbon sind bisher keine Fälle gemeldet worden. Dennoch bittet die Stadtkanzlei alle Stimmberechtigten, die zugestellten Wahlzettelbroschüren zu kontrollieren: Eine Broschüre muss 36 vorgedruckte und fortlaufend nummerierte Wahlzettel (Nr. 1 bis 36) mit einer Listenbezeichnung sowie einen leeren Wahlzettel (leere Liste) enthalten. Fehlerhafte Wahlunterlagen werden bei der Stadtkanzlei (Hauptstrasse 12, 2. OG) durch korrekte Wahlunterlagen ersetzt. Der Austausch wird entsprechend protokolliert.

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