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Auflage Verkehrsanordnung Rebhaldenstrasse

Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg    Rebhaldenstrasse
Antragsteller   Stadt Arbon
Anordnung Zonengeschwindigkeit 30 km/h
Auflagefrist 12. bis 31. Januar 2024

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Die Signale 2.59.1 / 2.59.2 "Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h" und allfällige weitere Massnahmen werden gemäss Antrag vom 10. November 2023 und Situationsplan vom 31. Oktober 2023 genehmigt. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Frauenfeld, 12. Januar 2024                                Departement für Bau und Umwelt

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