Anordnung | Langsamverkehrsmassname |
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Auflagefrist | 19. Januar bis 7. Februar 2024 |
Die Pläne des Strassenprojekts liegen bei der Stadt Arbon öffentlich auf und sind auf der Webseite der Stadt aufgeschaltet. Während der öffent-lichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet bei der Stadt Arbon, im Sinne von § 21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.
Arbon, 19. Januar 2024 Stadt Arbon