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Auflage Verkehrsanordnung Wiesentalstrasse, Weiherstrasse, Weiherweg

Auflagefrist

8. – 27. März 2024

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Verkehrsanordnung 

Gemeinde, Ort        Arbon
Strasse, Weg          Wiesentalstrasse, Weiherstrasse, Weiherweg
Antragsteller          Stadtrat
Anordnung             Fahrverbot, Zone Parkierungsverbot, Einbahnregelung, Markierung Parkfelder, Parkierungsanordnung
Auflagefrist            8. bis 27. März 2024

Mit Eingabe vom 27. Februar 2024 beantragt der Stadtrat Arbon dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:

Die Signale 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder", 2.59.1 / 2.59.2 "Beginn und Ende Zone Parkierungsverbot" mit Zusatz "Ausgenommen auf markierten Parkfeldern", 4.08.1 "Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern", 4.17 "Parkieren gestattet" mit Zusatz 5.14 "Gehbehinderte" und die Markierung von 13 Parkfeldern (weiss markiert) gemäss Situationsplan vom 23. Januar 2024. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.

Frauenfeld, 08.03.2024                   Departement für Bau und Umwelt

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