Auflagefrist |
8. – 27. März 2024 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Wiesentalstrasse, Weiherstrasse, Weiherweg
Antragsteller Stadtrat
Anordnung Fahrverbot, Zone Parkierungsverbot, Einbahnregelung, Markierung Parkfelder, Parkierungsanordnung
Auflagefrist 8. bis 27. März 2024
Die Signale 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder", 2.59.1 / 2.59.2 "Beginn und Ende Zone Parkierungsverbot" mit Zusatz "Ausgenommen auf markierten Parkfeldern", 4.08.1 "Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern", 4.17 "Parkieren gestattet" mit Zusatz 5.14 "Gehbehinderte" und die Markierung von 13 Parkfeldern (weiss markiert) gemäss Situationsplan vom 23. Januar 2024. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Frauenfeld, 08.03.2024 Departement für Bau und Umwelt