Auflagefrist |
19. April – 8. Mai 2024 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Schlossgasse, Marktplatz
Antragsteller Stadtrat
Anordnung Aufhebung und Neumarkierung Parkfelder
Die Aufhebung von vier blau markierten Parkfeldern und die Neumarkierung von drei weiss markierten Parkfeldern mit Zusatz "max. 30 Min" wird gemäss Antrag vom 27. Februar 2024 und Situationsplan vom 22. Februar 2024 genehmigt. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 19. April 2024 Departement für Bau und Umwelt