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Auflage Verkehrsanordnung Schlossgasse, Marktplatz

Auflagefrist

19. April – 8. Mai 2024

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Verkehrsanordnung 

Gemeinde, Ort       Arbon
Strasse, Weg         Schlossgasse, Marktplatz
Antragsteller         Stadtrat
Anordnung            Aufhebung und Neumarkierung Parkfelder

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Die Aufhebung von vier blau markierten Parkfeldern und die Neumarkierung von drei weiss markierten Parkfeldern mit Zusatz "max. 30 Min" wird gemäss Antrag vom 27. Februar 2024 und Situationsplan vom 22. Februar 2024 genehmigt. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Frauenfeld, 19. April 2024                   Departement für Bau und Umwelt

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