Anordnung | Provisorische Bushaltestellen "Schloss" – BehiG |
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Auflagefrist | 10. - 29. Mai 2024 |
Die Pläne des Strassenprojektes liegen bei der Stadt Arbon öffentlich auf und sind auf der Webseite der Stadt aufgeschaltet. Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet bei der Stadt Arbon, im Sinne von § 21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.
Arbon, 10. Mai 2024 Stadt Arbon