Die Stadt Arbon verfügt nachfolgende Verkehrsanordnung gemäss § 33/2
Gemeinde, Ort | Arbon |
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Strasse, Weg | Schützenstrasse, Abschnitt Henri-Dunant-Strasse bis Brühlstrasse |
Antragsteller | Stadtrat |
Anordnung | Verkehrssignalisation - Änderung (temporär ca. 1 ½ Jahre) |
Auflagefrist | 2. bis 21. Juni 2023 |
Der Stadtrat entscheidet
Die Signalisation Abbiegeverbote links / rechts sowie Fahrverbot an den Gemeindestrassen sind gemäss § 33/2 des Gesetzes über Strassen und Wege durch die Stadtbehörde zu verfügen und in ortsüblicher Form zu veröffentlichen.
Die Situationspläne zur temporären Verkehrsanordnung für die Zeit vom 15. Januar 2024 bis 30. Juni 2025 kann während der Auflagefrist bei der Stadt Arbon sowie im Internet eingesehen werden.
Hinweis: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Arbon, 2. Juni 2023 Stadt Arbon