Auflagefrist |
28. Juni bis 17. Juli 2024 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Kapell-, Weite-, Wasser-, Bad-, Gerber-, Fischer-, Farb-, Schäfli-, Gallusgasse, Zelgstrasse, Carl-Spitteler-Weg, Tellstrasse, Winkelriedstrasse, Bahnhof, Kupferwiesenstrasse,
Härterei 1, Hintergasse, Bahnhofstrasse 57
Antragsteller Stadtrat
Anordnung Öffnung für Radverkehr
Die Signale 2.42 "Abbiegen nach rechts verboten" mit Zusatz 5.31 "Radfahrer gestattet", 2.43 "Abbiegen nach links verboten" mit Zusatz 5.31 "Radfahrer gestattet", 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" mit bestehenden Zusätzen, 2.02 "Einfahrt verboten" mit Zusatz 5.31 "Radfahrer gestattet", 4.08.1 "Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern", 4.09.1 "Sackgasse mit Ausnahmen" gemäss Situationsplan vom 13. Juni 2024 und Massnahmenblättern vom 7. Dezember 2023, 1. Mai 2024, 3. Mai 2024 und 13. Juni 2024. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Arbon, 28. Juni 2024 Stadt Arbon