Navigieren in Arbon

Auflage Gestaltungsplan Saurer WerkZwei – Änderung

Gestützt auf § 4 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, RB 700) hat der Stadtrat Arbon für die öffentliche Auflage verabschiedet: Änderung Gestaltungsplan Saurer WerkZwei

Betroffene Parzellen: Nrn. 2628, 3751, 4184, 4186, 4188, 4189, 4194, 4197, 4199, 4201, 4286, 4366, 4368 und 4391

Gestützt auf § 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes erfolgt die öffentliche Auflage.

Auflagefrist     16. Juni bis 5. Juli 2023

Auflageort       Stadthaus, 3. OG, Abteilung Bau/Umwelt, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon

Die Unterlagen können während der Auflagefrist auch online unter www.arbon.ch/werkzwei eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann gemäss § 24 PBG das fakultative Referendum ergriffen werden, wenn dies von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten verlangt wird. Zudem kann jede Person, die ein rechtliches Interesse nachweist, schriftlich Einsprache beim Stadtrat Arbon, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, erheben. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

Stadt Arbon, 16. Juni 2023

PDF drucken