Gemeinde, Ort |
Arbon, Roggwil |
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Strasse, Weg |
Bühlhofstrasse, Feilenstrasse, Speiserslehn |
Antragsteller |
Stadt Arbon, Gemeinde Roggwil |
Anordnung |
Lastwagenfahrverbot |
Auflagefrist |
14. Juli bis 2. August 2023 |
Entwurf Verkehrsanordnung
(Einwendungsverfahren)
Mit Eingabe vom 4. Juli 2023 beantragen die Stadt Arbon und die Gemeinde Roggwil dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrs-anordnung:
Die Signale 2.07 "Verbot für Lastwagen" mit Zusatz "Zubringerdienst gestattet", 2.42 "Abbiegen nach rechts verboten" mit Zusatz 5.22 "Lastwagen", "ausgenommen Zubringer" und 2.43 "Abbiegen nach links verboten" mit Zusatz 5.22 "Lastwagen", "ausgenommen Zubringer" gemäss Situationsplan vom 26. Juni 2023.
Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon und bei der Gemeinde Roggwil eingesehen werden.
Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Arbon, 14. Juli 2023 Stadt Arbon