Seit dem 1. Januar 1997 ist in Arbon das nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund gebührenpflichtig. Wer sein Motorfahrzeug nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert, bedarf gemäss Parkierreglement der Stadt Arbon einer Bewilligung und hat eine Gebühr zu entrichten.
Die Gebühr wird halbjährlich, jeweils Mitte Juni und Mitte Dezember zum Voraus erhoben. Bei der Anmeldung wird die Gebühr ab dem Zeitpunkt, ab welchem das Fahrzeug auf öffentlichem Grund parkiert wird sowie das fortlaufende Halbjahr in Rechnung gestellt (Bsp. Fahrzeug wird seit Februar parkiert, Rechnung für Februar bis Juni).
Die Gebühr beträgt pro Monat